Bitte bedenken Sie: die Praxis ist momentan besonders frequentiert. Es kann zu langen Wartezeiten kommen. Sollten Sie uns telefonisch schlecht erreichen, bitten wir um Verständnis.
Außerhalb der Sprechzeiten wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Notdienst. Diesen erreichen Sie kostenlos unter Tel: 116 117.
Bei einem akuten medizinischen Notfall wählen Sie bitte die 112.
Die Stadt Bonn hat ein Bürgertelefon eingerichtet, das täglich zwischen 8:00 h und 20:00 h besetzt ist. Tel: 0228-7175
Seriöse Informationen, die auch für medizinische Laien verständlich sind, finden Sie auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts.
Die telefonische Krankmeldung ist jetzt wieder möglich.
Patienten, die sich in Quarantän befinden (z.B. Reiserückkehrer) und keine Sympotome für eine Infektion mit Covid-19 aufweisen, benötigen keine Krankmeldung (selbst wenn sie positiv getestet wurden). In diesem Fall ist die Entgeldfortzahlung durch den Arbeitgeber über die Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz gesichert (nach § 56 Infektionsschutzgesetz). Sobald solche bisher symptomfreien Patienten in der Quarantäne erkranken, ist allerdings eine Arbeistunfähigkeitsbescheinigung im herkömmlichen Sinn durch den Arzt (Anforderung per Telefon oder Mail) erforderlich.
Werden Sie von ihrem Arbeitgeber vorsorglich nach Hause geschickt, kann hierfür keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt werden.
Leider besteht zur Zeit ein Mangel am Impfstoff gegen diese Form der Lungenentzündung. Aus diesem Grund wurde die Empfehlung der ständigen Impfkommission verändert. Ziel ist es, besonders gefährdete Patientinnen und Patienten zu schützen. Die geänderten Empfehlungen beinhalten:
- Impfung für Personen mit einer Immunschwäche
- Impfung für Personen mit einer chronischen Atemwegserkrankung
- Impfung für Personen ab 70
Der gemeinsame Bundesausschuss der Krankenkassen hat zum 01.04.2019 das Intervall für den Check up 35 von zwei auf drei Jahre geändert. Für Patientinnen und Patienten, die ihre letzte Gesundheitsuntersuchung 2017 durchgeführt haben, gibt es die Möglichkeit bis zum 30.09.2019 einen Check up im alten Zweijahresturnus zu machen. Hierfür können Sie einen Termin in unserer Praxis vereinbaren.
Seit dem 01.04.2019 besteht die Möglichkeit eines einmaligen Check up für Patientinnen und Patienten zwischen 18 und 35 Jahren. Neben der Anamnese (eigene Erkrankungen, Risikoerkrankungen in der Familie) und einer Untersuchung, wird auch der Impfstatus überprüft. Eine Laborabnahme ist bei dieser Gesundheitsuntersuchung nicht obligat. Bitte vereinbaren Sie einen Termin und bringen zur Untersuchung ihren Impfpass mit.