Die eAU (elektronische Krankmeldung):

Bereits seit 2022 verschicken wir Krankmeldungen elektronisch an die gesetzliche Krankenkasse. Seit dem 1. Januar 2023 müssen alle Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ihrer Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abfragen. Die Papiermeldung entfällt grundsätzlich. So steht es auf der Homepage des BDA (Bund Deutscher Arbeitgeber).

Wir haben aus Kulanz auch weiterhin Papierexemplare auf Wunsch mitgegeben. Ab dem 01.02.2024 werden wir dies aus Gründen des Umweltschutzes komplett vermeiden. Innerhalb von über einem Jahr sollten Arbeitgeber in der Lage gewesen sein, sich an die neue Regelung anzupassen. Wünschen Sie dennoch ein ausgedrucktes Exemplar für Ihren Arbeitgeber, werden wir dies mit 5 € in Rechnung stellen. Hiervon ausgenommen sind Krankmeldungen für das Arbeitsamt, Sprachschulen und Universitäten sowie für Privatversicherte.

 

Das eRezept

Ab dem 02.01.2024 setzen wir die gesetzliche Vorgabe des E-Rezepts um. Ziel ist es, dass zukünftig Rezepte ohne Papierausdruck in der Apotheke eingelöst werden können. Dies spart Ressourcen und schont die Umwelt.

Aus diesem Grund wollen wir es möglichst vermeiden, dass wir Ihnen einen Papierausdruck mitgeben müssen (dies sollte nur in der Übergangsphase geschehen). Eine Einlösung ohne Ausdruck in der Apotheke ist mit Ihrer Karte oder einer App möglich.

Bitte beachten Sie, dass wir vor der Versendung des Rezepts Ihre Krankenkassenkarte einlesen müssen.

 

Impfung gegen SARS-CoV-2:

Akutell impfen wir wegen der geringen Nachfrage nicht mehr gegen Covid-19. Entsprechend einer aktuellen Empfehlung der STIKO ist eine erneute Impfung ab Herbst 2024 sinnvoll. Bitte melden Sie sich rechtszeitig an.